Brandschutztüren

Feuerschutz, Brandschutztüren

Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Brandschutztüren können auch rauchdicht sein, sind es aber nicht zwangsläufig. Brandschutztüren müssen stets geschlossen sein.

Brandschutztüren werden wie folgt unterschieden, feuerhemmende Türen = T30, hochfeuerhemmende Türen = T60 sowie feuerbeständige Türen = T90. Hierbei wird obendrein in einflüglige Türen (bsp. T30-1) wie auch zweiflüglige Türen (bsp. T90-2) unterteilt. Wir verwenden Brandschütztüren immer nach den neuesten gesetzlichen Richtlinien.

Bekannte Nutzungsbereiche von Brandschutztüren

  • Flure
  • Treppenhäuser
  • Notausgänge
  • Fluchtwege

Sollten Sie sich für eine Stahl- oder Blechbrandschutztür interessieren, arbeiten wir mit dem Hersteller NOVOFERM.

Sollten Sie eine Glasbrandschutztür präferieren, arbeiten wir mit dem Hersteller SCHÜCO.

Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns einfach!

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